Bundesförderung für effiziente Gebäude
Förderprogramme des Bundes
Das Förderangebot für eine Energieberatung richtet sich an verschiedene Zielgruppen. Dazu gehören sowohl Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngebäuden als auch Wohnungseigentümergemeinschaften und Personen mit Nießbrauchrechten. Darüber hinaus können auch Mieterinnen, Mieter und Pächterinnen sowie Pächter das Programm nutzen, sofern sie eine entsprechende Berechtigung vorlegen.
Eine geförderte Beratung ist möglich, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Zunächst muss das Gebäude in Deutschland stehen. Außerdem muss der Bauantrag mindestens zehn Jahre zurückliegen. Hinzu kommt, dass das Gebäude überwiegend zu Wohnzwecken genutzt wird. Erst dann können die Fördermittel bewilligt werden.
Sie profitieren ebenfalls vom Zuschuss, auch wenn die Beratung zusätzlich durch Landes- oder Kommunalmittel unterstützt wird. Allerdings darf die gesamte Förderung 90 Prozent der Beratungskosten nicht überschreiten. Aus diesem Grund muss der bzw. die Beratende stets einen Eigenanteil von mindestens zehn Prozent übernehmen. Somit bleibt die Förderung klar geregelt und transparent.
Wenn Sie Ihr Wohngebäude energetisch modernisieren möchten, bietet sich eine professionelle Energieberatung an. Dadurch erhalten Sie einen fundierten Überblick über sinnvolle Sanierungsmaßnahmen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt solche Beratungen durch qualifizierte Energieexpertinnen und Energieexperten, die aufzeigen, wie ein Gebäude Schritt für Schritt effizienter werden kann.
Während der Beratung erfahren Sie, welche Maßnahmen langfristig sinnvoll sind und wie sich ein KfW-Effizienzhausstandard erreichen lässt. Dabei profitieren Sie von einer Förderung in Höhe von 80 Prozent des Honorars. Die maximale Förderung beträgt 1.300 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und 1.700 Euro bei Gebäuden mit mindestens drei Wohneinheiten.
Handelt es sich um ein Mehrfamilienhaus, erhalten Sie zusätzlich bis zu 500 Euro für eine Präsentation der Ergebnisse in einer Eigentümerversammlung. Somit werden alle Beteiligten umfassend informiert und können fundierte Entscheidungen treffen.
Förderung für klimafreundliche Neubauten
Moderne Gebäude werden zunehmend so geplant, dass sie möglichst wenig Energie verbrauchen. Deshalb spielt Energieeffizienz bei Neubauvorhaben eine zentrale Rolle. Wenn auch Ihre Immobilie diese Anforderungen erfüllt, können Sie attraktive Fördermittel in Anspruch nehmen. Insbesondere die Förderstufen Klimafreundliches Wohngebäude und Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG bieten finanziell interessante Möglichkeiten. Dadurch profitieren Sie sowohl von geringeren Baukosten als auch von dauerhaft niedrigeren Energiekosten.
Ein Gebäude ist klimafreundlich, wenn es , wenn es
- wenig Energie verbraucht und damit als Effizienzhaus 40 eingestuft wird,
- wenig Treibhausgase ausstößt und damit die Anforderung an Treibhausgasemissionen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ erfüllt und
- nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird.
Ein Gebäude erreicht die Förderstufe Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG, wenn es
- als Effizienzhaus 40 eingestuft wird,
- die Anforderungen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ (QNG-PLUS) oder des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Premium (QNG-PREMIUM)“ erfüllt, bestätigt durch ein Nachhaltigkeitszertifikat, und
- nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird.
Neue Förderung Klimafreundlicher Neubau
Wir unterstützen Sie beim gesamten Antragsprozess und zugleich sorgen wir dafür, dass Sie alle relevanten Fördermöglichkeiten optimal nutzen. Wenn Sie ein frisch saniertes Effizienzhaus kaufen oder selbst sanieren möchten, setzen wir für Sie den Kredit 261 ein. Auf diese Weise erhalten Sie eine vollständige Förderung aus einer Hand.
Darüber hinaus prüfen wir bei jedem Vorhaben, welcher Förderkredit tatsächlich am besten passt. Für die Sanierung oder den Kauf eines bereits modernisierten Effizienzhauses greifen wir ebenfalls auf den Kredit 261 zurück, sodass Sie von klaren Strukturen und kurzen Wegen profitieren.
KfW Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude 297
KfW Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude 298
KfW Frisch Saniertes Wohngebäude (261)
Wir können die Anforderungen für Energieeffizienz einplanen und überprüfen
Wir übernehmen für Sie die komplette Planung der energieeffizienten Anforderungen und außerdem überprüfen wir regelmäßig, ob alle gesetzlichen Kriterien erfüllt sind. Für die Einstufung als Neubau oder Sanierung ist entscheidend, wie Ihr Projekt im Bauantrag oder in der Baugenehmigung definiert wird. Falls keine baurechtliche Entscheidung erforderlich ist, erfolgt die Einordnung durch die beteiligten Architektinnen, Architekten oder Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten.
Wichtig ist außerdem, dass die Fördermittel nicht an die Beratenden fließen, sondern direkt an den zuständigen Energieberater. Dieser rechnet den Zuschuss mit seinem Honorar ab und sorgt dadurch für eine transparente Kostendarstellung. Gleichzeitig bleibt der Förderprozess für Sie übersichtlich und klar nachvollziehbar.